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LED-Leuchten schalten und dimmen: Die richtige Ansteuerung entscheidet.

Für LED-Leuchtmittel gelten zwar die allgemeinen Vorschriften für Leuchtmittel, von der Ausführung der Fassung bis zum Messaufbau für die Lichtstärke. Was dazwischen passiert, wird jedoch nicht erfasst. Im Gegensatz zu einem klassischen Leuchtmittel mit einer schlichten Glühwendel beinhalten LED-Lampen viel Elektronik zur Ansteuerung. Wie diese aufgebaut ist, kann jeder Produzent selbst entscheiden. Die entsprechenden Normen existieren aktuell nur als Entwurf. Hersteller von Schalt- und Dimmgeräten haben damit derzeit keine Anhaltspunkte, welche Elektronik sie ansteuern und wie sich das Leuchtmittel verhält.

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Keine Norm für LED-Lasten?

Theben testet selbst!

Sind auf einem Produkt keine speziellen Schaltlasten für LED-Lampen und Entladungslampen angegeben, kann man davon ausgehen, dass das Produkt für diese nicht freigegeben ist. Allerdings sind auch Angaben für LED-Lasten nicht immer hilfreich. Von welchen Einschaltströmen geht der Geräte-Hersteller aus? Sie können sich von Lampe zu Lampe unterscheiden. Auch beim Addieren ist Vorsicht geboten. Mehrere LEDs mit geringer Nennleistung können in der Summe höhere Einschaltströme haben als eine einzelne LED mit der entsprechenden Gesamtleistung.

Um Lastangaben für Schaltgeräte und Dimmer machen zu können, führt Theben laufend Messungen an gängigen Retrofitlampen durch. Bei diesen Tests durchlaufen die Schaltgeräte mindestens 40.000 Schaltzyklen. Damit lassen sich verlässliche Aussagen zu den schaltbaren Lasten treffen.

Normen/Vorschriften

für die Netzwirkungen von Lampen

Für Lampen (Leuchten) gelten die DIN EN 55015; VDE 0875-15-1:2014-03 (Störaussendung), DIN EN 61547; VDE 0875-15-2:2010-03 (Störfestigkeit), DIN EN 61000-3-2; VDE0838-2:2015-03 (Oberschwingungen) und DIN EN 61000-3-3; VDE 0838-3:2014-03 (Flicker). Für Glühlampen und Leuchten für Glühlampen gelten nach der EN 55015 keine Anforderungen für die hochfrequente Störaussendung, sehr wohl aber für LED-Lampen und LED-Leuchten, da die Elektronik in diesen Geräten häufig hochfrequente Störungen erzeugen kann. Hierfür definiert die EN 55015 Grenzwerte im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 MHz.

Im Hinblick auf die niederfrequente Störaussendung gelten nach der EN 61000-3-2 für LED Lampen mit einer Eingangswirkleistung < 25 W keine Grenzwerte, für Lampen > 25 W gelten die Grenzwerte der Klasse C nach EN 61000-3-2. Mit diesen niederfrequenten Störungen sind die Netzoberschwingungen gemeint, d. h. Vielfache der Grundfrequenz 50 Hz des Versorgungsnetzes, die durch nichtlineare Stromaufnahme aus dem Netz entstehen, was bei den LED Lampen im Gegensatz zu Glühlampen meist der Fall ist.

Alle diese Normen beschreiben die EMV-Anforderungen. Spezielle Anforderungen hierzu enthalten auch die Produktnormen DIN EN 60598-1; VDE 0711-1:2012-11 für allgemeine Leuchten sowie die DIN EN 62031; VDE 0715-5:2013-09 für LED, außerdem evtl. die Normen für Vorschaltgeräte, die auch in diesen Lampen integriert sein können (diese Anforderungen sind dann in den Normen der Reihe DIN EN 61347-1; VDE 0712-30:2013-11 enthalten).Neben diesen Normen, die die Elektronik betreffen ist natürlich auch die DIN EN62471; VDE 0837-471:2009-03 (Photobiologische Sicherheit) zu beachten, sowie die DINEN 62493; VDE 0848-493:2010-09, die die Grenzwerte für die EMF („Elektrosmog“) beschreibt.

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